VERTRAGSRECHT
- Erstellen und Prüfen von Verträgen für den privaten und geschäftlichen Bereich
- Beratung und Begleitung beim Aushandeln und Abschließen von Verträgen
GRUNDSTÜCKS- UND MIETRECHT
- alle Rechtsfragen zu und in Verbindung mit Grundstücksverträgen und dinglichen Rechten
- Übertragung des Eigentums und damit zusammenhängende Fragen
- Vermieterberatung zu Verträgen, Mängeln der Mietsache, Betriebskosten und deren Abrechnung
ÖFFENTLICHES RECHT / BAURECHT
- Bau-, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
- Beratung und Hilfe bei der Durchsetzung von Baurecht (Baugenehmigungen)
- Abgabenrecht
- Verfahrensrecht
- Prüfung und Beratung zu Bescheiden der öffentlichen Hand
KRANKENVERSICHERUNGSRECHT
Hilfe und Beratung bei Wechsel von privater in gesetzliche Krankenkasse
Für unter 55-Jährige:
Der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist regelmäßig für Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ohne weiteres unter sachkundiger Begleitung realisierbar. Lassen Sie sich durch mich fachkundig beraten und juristisch begleiten.
Nutzung von juristischen Schlupflöchern für über 55-Jährige:
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung (GKV) sei für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, regelmäßig ein aussichtsloses Unterfangen, so heisst es landläufig. Auch Rechtsanwälte, Versicherungsberater usw. beharren oft auf diesem Rechtsrat.
Tatsächlich aber ist für viele privat Versicherte auf einigen Umwegen die Rückkehr in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und auch der erstmalige Eintritt bei entsprechender juristischer Beratung und rechtlicher Begleitung sehr häufig praktisch möglich.
Für Rentner, Rentenalter:
Auch der Eintritt bzw. die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Rentenalter auch bei Bezug einer Rente (Altersrente, EU-Rente, BU-Rente) ist sehr häufig in der Praxis realisierbar. Jedoch ist auch hier die intensive rechtliche Beratung und anwaltliche Begleitung erforderlich.